Rechtsgrundlagen und Leitsätze
Gartendenkmalpflege ist öffentliches Interesse und gesetzlicher Auftrag. Dieser ist in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen festgeschrieben. Auch internationale Chartas verpflichten die Schweiz zur Erhaltung wertvoller historischer Gärten. Den aktuellen Umgang mit Denkmälern klären die Leitsätze der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Erfahren Sie hier mehr davon und überprüfen Sie Ihre Argumente.
Internationale Chartas
Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles
Charta der historischen Gärten
Leitsätze der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD
Rechtsgrundlagen des Bundes
Natur- und Heimatschutz
vom 1. Juli 1966
vom 22. Juni 1979
vom 16. Januar 1991